Waldkindergarten Klein Hundorf

Einzelintegration

Im Sommer 2017 haben wir eine Einzelintegrationsstelle für eines unserer Kindergartenkinder bewilligt bekommen, worüber wir uns sehr gefreut haben. Seit November 2017 begleitet nun eine Einzelintegrationskraft die Erzieher/innen.

„Es gibt keine Norm für das Menschsein, es ist normal, verschieden zu sein.“
(Richard von Weizäcker)

Jeder Mensch ist ein einzigartiges Individuum und unterscheidet sich von anderen Menschen. Eine sogenannte „Behinderung“ stellt dabei eine von vielen Verschiedenheiten dar, die Menschen aufweisen können. Unter Integration verstehen wir eine Öffnung des Kindergartens für alle Kinder – gleich welcher Herkunft, Hautfarbe, Kultur oder gleich welchem körperlichen Zustandes.

Menschen mit sogenannten Behinderungen sind in erster Linie „Mensch“, auch wenn sie den von der Gesellschaft vorgegebenen Normen nicht entsprechen. Erst die Gesellschaft macht sie zu Außenseitern. Grundsätzlich gilt: Wer nicht ausgrenzt, muss nicht integrieren. Darum kommt es darauf an, eine soziale Ausgrenzung behinderter Menschen, die für sie mitunter schlimmer ist, als ihre Behinderung an sich, zu vermeiden und ihre Eigeninitiative und Selbstbestimmung zu stärken.

Je früher Kinder lernen, dass alle Menschen unterschiedliche Fähigkeiten und unterschiedlich ausgeprägte Bedürfnisse haben und Vielfalt eine Bereicherung ist, umso mehr verinnerlichen sie diese Haltung und behalten sie auch als Erwachsene. Integration gelingt immer dann, wenn Menschen ohne Behinderung es als selbstverständlich ansehen, mit Behinderten gemeinsam zu leben und zu arbeiten. Diese Haltung sollte bereits im Kleinkindalter gefördert werden.

Durch unsere integrative Arbeit im Kindergarten werden das Verständnis und die Aufmerksamkeit für Individualität geweckt und gegenseitige Akzeptanz und Toleranz aufgebaut. Vielfalt ist etwas Wertvolles und die unterschiedlichen Gaben von Menschen mit Behinderungen stellen oftmals eine Bereicherung für ihre Mitmenschen dar. Die Praxis zeigt, dass Kinder mit Behinderung und nicht behinderte Kinder gegenseitig voneinander profitieren. Deshalb begrüßen wir in unserem Waldkindergarten eine möglichst große Vielfalt unter den Kindern.

Förderpläne
Für jedes Integrationskind werden individuelle Förderpläne geschrieben, die den individuellen Förderbedarf spiegeln. In der Regel werden die Förderpläne jährlich neu erstellt und mit den Eltern abgestimmt. Begleitend finden Förderplangespräche statt. Eine hohe Bedeutung kommt der interdisziplinären Zusammenarbeit zu. Im Bedarfsfall erfolgt eine Abstimmung mit Logopäden, Ergotherapeuten etc.

Gesetzliche Grundlagen
Jeder Mensch, ob behindert oder nicht, hat ein Recht auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit. Die Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft ist nicht nur ein Gebot mitmenschlicher Solidarität, sondern ergibt sich bereits aus der Verfassung. Gemäß dem „Sozialstaatsprinzip“ (Art. 20 und 28 des Grundgesetzes) und Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes („1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) hat der Staat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen für Chancengleichheit zwischen Behinderten und Nichtbehinderten zu schaffen.

„Einzelintegration ist die Förderung einzelner Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder in Regeleinrichtungen oder in der Kindertagespflege“ (§ 2 Abs. 8 KiföG M-V).

§ 2 Abs. 6 KiföG M-V:
„Die individuelle Förderung von Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder soll vorrangig in Kindertageseinrichtungen erfolgen. In integrativen Einrichtungen werden den Kindern gemeinsame Erfahrungsfelder und Lernanreize geboten, die sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern und ihnen die Möglichkeit geben, Beziehungen zueinander aufzubauen, die trotz unterschiedlicher Kompetenzen und Beeinträchtigungen der einzelnen Kinder durch persönliche Wertschätzung, wechselseitige Anerkennung und gegenseitige Unterstützung gekennzeichnet sind.“

Bei einer Einzelintegration können die Kinder, wie alle anderen Kinder auch, individuell gefördert werden und der Bezug zu ihrem Umfeld (Wohnort, Freunde, ggf. Geschwister u.a.m.) bleibt erhalten.